- Im Satire-Streit zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und dem deutschen Satiriker Jan Böhmermann hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer heutigen Erklärung verkündet, dass sie eine Strafverfolgung im Sinne des Paragrafen 103 für zulässig erachtet
- Gleichzeitig betonte die Kanzlerin, den Paragrafen 103 zukünftig abschaffen zu wollen. Der Paragraf der sogenannten „Majestätsbeleidigung“ gilt als veraltet und überholt.
- Die „Causa Böhmermann“ erregte internationales Aufsehen und hat die Frage aufgeworfen, wie weit Satire gehen dürfe.
Ein Fall für die Justiz - Hat die Bundesregierung im Fall Böhmermann richtig entschieden?
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